Schönheitsreparaturen – Streit vorprogrammiert!

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Gerade die Wohnung gekündigt? Dann erleben Sie vielleicht in den nächsten Tagen ihr blaues Wunder. Beim Einzug konnten Sie es kaum erwarten, dass der Vermieter schnellstmöglich das Übergabeprotokoll unterschreibt und die Wohnung verlässt. Man will sein neues Zuhause endlich für sich alleine haben, in Gedanken Möbel arrangieren, Farben vor dem inneren Auge an die Wände werfen, oder verträumt die Aussicht aus dem Fenster genießen. In den kommenden Wochen fallen dann die eine oder andere Macke auf. Lack an der Wohnzimmertür abgesprungen, im Bad löst sich an einer Stelle die Tapete und alle Dübellöcher wurden wohl auch nicht vom Vormieter verspachtelt. Den Vermieter deswegen belästigen? Daran dachten Sie nicht einmal. Sie verbringen einige glücklich Jahre in Ihrer Wohnung bis zum Tag des Auszugs und der zweiten Begegnung mit dem Übergabeprotokoll. Der Vermieter steht vor Ihnen, hat sich ganz viel Zeit genommen, jeden Makel findet er wie ein Bluthund seine Beute. „Alles vom Vormieter!“ versuchen Sie sich herauszuwinden. Aber vergeblich. Er verlangt Beseitigung der Schäden, die Wände und Decken müssen natürlich noch weiß gestrichen werden, andernfalls wird der Handwerkertrupp anrücken und Ihre Kaution belangt. Wenn die mal dafür ausreicht! Streit, schlimmstenfalls Schadensersatzklage vorprogrammiert!

 

Was Sie als Mieter oder Vermieter beachten sollten:

Schadensersatzklagen sind in diesem Kontext ein vermeidbares Ärgernis. Nicht nur für Sie als Betroffener, sondern natürlich auch für das Justizsystem. Zwar scheut sich kaum noch jemand dank weit verbreiteter Rechtschutzversicherung diesen Weg zu gehen, doch mit einem befriedigenden Ergebnis ist kaum zu rechnen. Gerne endet so eine Klage mit einem Vergleich. Beide Seiten haben Zeit und Nerven gelassen, um dann doch nicht den Fall zu ihren Gunsten abschließen zu können.

  • Achten Sie auf die Nutzung zeitgemäßer Mietverträge. Viele der früher üblichen Klauseln, gerade zum Thema Schönheitsreparaturen, sind heute nicht mehr gültig.
  • Geben oder nehmen Sie den Mietvertrag ununterschrieben mit nach Hause. Lesen Sie ihn aufmerksam durch. Bedenken Sie, dass jeder Vertrag verhandelbar sein muss. Scheuen Sie nicht davor zurück, strittige Punkte erst zu diskutieren und anzupassen bevor Sie unterschreiben.
  • Treffen Sie klare individuelle Vereinbarungen. Halten Sie hier eindeutig fest, was beim Auszug gemacht werden muss: Typische Streitpunkte wie Dübellöcher lassen sich so vermeiden.
  • Nehmen Sie sich sowohl beim Einzug als auch beim Auszug die gebührende Zeit, den Istzustand zu protokollieren. Scheuen Sie sich nicht, auf Mängel aufmerksam zu machen. Machen Sie so viele Fotos wie möglich.
  • Wurde die Wohnung unrenoviert weitervermietet muss sie nicht renoviert verlassen werden. Schreiben Sie den Zustand, renoviert oder unrenoviert, explizit in den Mietvertrag.
  • Nur wenn die Klauseln im Mietvertrag rechtsgültig sind und der Mieter der Aufforderung den Sollzustand herzustellen nicht nachkommt, kann der Vermieter die Kosten mit der Kaution verrechnen: Lässt der Vermieter zum Beispiel weiß streichen, obwohl dies nicht nötig war, kann der Mieter Ersatz für die Kosten fordern.
  • Streiten Sie nicht über Kleinigkeiten. Manchmal löst eine Tube Fertigspachtel für den Nachmieter alle Probleme.
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