Mit Augenmaß und Sachverstand: Ihre professionelle Hausverwaltung in der Region Ortenau
In allen Belangen eines fachlich fundierten Immobilienmanagements betreuen wir die uns anvertrauten Objekte mit Umsicht treuhänderisch und werterhaltend
Eigentümern von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie Kapitalanlegern können wir mit unserer professionellen Hausverwaltung in der Region Ortenau umfängliche Entlastungen bieten. Mit großem Engagement und Fachkompetenz kümmern wir uns um die Betreuung von Wohn- und Geschäftshäusern. Als modernes Unternehmen mit umfassendem Leistungsportfolio sorgen wir persönlich für eine optimale Betreuung Ihrer Liegenschaften. Im Rahmen unserer Verwaltungstätigkeiten in der Objektbetreuung legen wir ein besonderes Augenmerk auf eine sorgfältige bautechnische Instandhaltung und damit den dauerhaften Werterhalt Ihrer Immobilie.
Ihre effektive Hausverwaltung mit ISO:
- Wir entlasten Haus- und Wohnungseigentümer umfangreich und nachhaltig.
- Wir nehmen alle Ihre Interessen treuhänderisch wahr.
- Langfristige Werterhaltung bzw. Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
- Die Art und der Umfang von Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen werden durch regelmäßige sachverständige Gutachten genauestens ermittelt.
Durch die regelmäßigen Objektbegehungen mit unserem Architekten und zertifizierten Bausachverständigen Albert Ellerbroek bieten wir unseren Partnern zuverlässig Sicherheit in der Bestandswahrung ihrer Immobilie. So vermeiden wir Sanierungsstau und schleichenden Verfall. Nadine Ellerbroek ist Betriebswirtin und kümmert sich als Immobilienverwalterin (IHK) um die kaufmännische Organisation Ihrer Liegenschaften.
Mit ihren Erfahrungen als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung bringt Sie dabei zusätzlich wertvolle Kernkompetenzen im Interesse unserer Auftraggeber ein.
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Nadine Ellerbroek
Betriebswirtin, Immobilienmaklerin und Immobilienverwalterin (IHK) und Sachverständige für Immobilienbewertung. Als Inhaberin ist sie die organisatorische Seele des Unternehmens. Sie vertritt Ihre Interessen und sorgt mit großem Engagement dafür, dass Sie zufrieden sind. Sie begleitet alle Verkaufsprozesse von der Akquise bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer.
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Denise Luick
ist Industriekauffrau und sorgt in der laufenden Buchhaltung für eine ordnungsgemäße und pünktliche Kontrolle aller Zahlungseingänge und Zahlungsverpflichtungen sowie ein exaktes Mietinkasso. Sie optimiert fortlaufend alle wiederkehrenden Prozesse in der Hausverwaltung und unterstützt außerdem bei der Einhaltung und Überprüfung der Datenschutzverordnung.
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Katrin Rammel
ist als geprüfte Immobilienverwalterin (IHK) und geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Ihre Expertin auf dem Gebiet der Hausverwaltung. Mit viel Mediationsgeschick und Fachwissen überzeugt sie bei der Verwaltung von komplexen Wohnanlagen, Gewerbeobjekten, Eigentumswohnungen und vermieteten Wohnhäusern.
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Katja Walter
ist Reiseverkehrskauffrau und unterstützt das Team der kaufmännischen Hausverwaltung. Ihr Schwerpunkt ist die Betreuung des Immobilien Service Portals für Mieter und Eigentümer. Mit Ihrer freundlichen Art und Kommunikationsstärke hat sie immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Anliegen.
Beste Erreichbarkeit
Das Einzugsgebiet
Da wir Immobilien gezielt in der Region Ortenau-Mittelbaden verwalten, erreichen wir unsere Objekte schnell. Wir sind bevorzugt in der Region Baden-Baden, Bühl, Achern bzw. Offenburg, Kehl und Lahr tätig. So sind wir für unsere Kunden persönlich erreichbar und schnell am Objekt. Unsere Eigentümerversammlungen sind gut vorbereitet und Beschlüsse setzen wir schnell um.
Wenn auch Sie eine Hausverwaltung suchen, die sich engagiert um Ihr Objekt kümmert, dann rufen Sie uns an! Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot!
4. Ausgabe VDIV-Beiratsnewsletter
Es ist vollbracht! Seit dem 01. Dezember 2020 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Die Novellierung bietet Erleichterung in den Bereichen der Modernisierung und Sanierung und gibt Verwaltern mehr Kompetenzen. Miteigentümer werden allerdings auch stärker gefordert und auch der Mieter bleibt nicht verschont.
So ändert sich zum Beispiel die Einladungsfrist von zwei auf drei Wochen und die Eigentümerversammlung ist jetzt immer beschlussfähig, auch wenn < als 50% der Miteigentumsanteile vertreten sind. Die obligatorische Wiederholungsversammlung erübrigt sich somit in Zukunft.
lle weiteren Änderungen des neuen Wohnungseigentumsgesetzes finden Sie in der 4. Ausgabe des VDIV-Beiratsnewsletters.