2020 4. Ausgabe VDIV-Beiratsnewsletter

 In Allgemein

Es ist vollbracht! Seit dem 01. Dezember 2020 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Die Novellierung bietet Erleichterung in den Bereichen der Modernisierung und Sanierung und gibt Verwaltern mehr Kompetenzen. Miteigentümer werden allerdings auch stärker gefordert und auch der Mieter bleibt nicht verschont.
So ändert sich zum Beispiel die Einladungsfrist von zwei auf drei Wochen und die Eigentümerversammlung ist jetzt immer beschlussfähig, auch wenn < als 50% der Miteigentumsanteile vertreten sind. Die obligatorische Wiederholungsversammlung erübrigt sich somit in Zukunft.

Alle weiteren Änderungen des neuen Wohnungseigentumsgesetzes finden Sie in der 4. Ausgabe des VDIV-Beiratsnewsletters.

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