Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma

Immobilien Service Ortenau

Einzelunternehmen Nadine Ellerbroek, Fautenbacher Straße 14, 77855 Achern

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte der Firma Immobilien Service Ortenau in den Bereichen:

– Hausverwaltung (WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung)

– Immobilienvermarktung (Vermittlung und Nachweis)

– Wertermittlung von Immobilien

2. Hausverwaltung

2.1 WEG-Verwaltung

Die Leistungen und Pflichten der Verwalterin ergeben sich aus den abgeschlossenen Verwalterverträgen, der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung sowie geltendem Recht (insb. WEG, BGB). Sonderleistungen, z. B. bei Versicherungsschäden, Rechtsstreitigkeiten, Umlaufbeschlüssen, Mahnverfahren etc., werden gesondert abgerechnet (z. B. 90,00 €/h zzgl. USt).

2.2 Mietverwaltung / SE-Verwaltung

Die Verwaltung erfolgt auf Basis der VDIV-Musterverträge. Leistungen umfassen u. a. Mietvertragsabwicklung, Kautionsmanagement, Betriebskostenabrechnung, Korrespondenz mit Mietern und Dritten sowie technische Kontrolle. Sonderleistungen (z. B. Mieterhöhungen, große Sanierungen, Behördengänge, Gerichtstermine) werden nach Aufwand vergütet.

2.3 Vergütung

Die Grundvergütung und Sonderhonorare ergeben sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag. Soweit keine Bruttopreise genannt sind, verstehen sich die angegebenen Entgelte zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer, sofern gesetzlich zulässig.

3. Immobilienvermarktung (Maklertätigkeit)

3.1 Vertragsverhältnis

Maklerverträge werden als qualifizierte Alleinaufträge abgeschlossen. Die Verwalterin ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu sein (Doppeltätigkeit).

3.2 Provision

Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags beträgt die Provision jeweils 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis (inkl. Inventar/Zubehör) – sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 656c BGB). Die Provision ist jeweils fällig am Tag des wirksamen Vertragsschlusses. Aufwendungsersatz bei Nichtzustandekommen des Vertrages ist möglich.

Bei der Vermarktung von Gewerbe- oder Renditeobjekten wird die Provision individuell vereinbart.

3.3 Widerrufsrecht

Für Verbraucher besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung wird separat übermittelt.

4. Wertermittlung

4.1 Leistungsumfang

Die Verwalterin erstellt Marktwertschätzungen zur Verkaufsunterstützung sowie gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB.

4.2 Haftung und Vergütung

Die Wertermittlung erfolgt nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien (z. B. ImmoWertV). Eine Haftung für die tatsächliche Marktumsetzbarkeit wird ausgeschlossen. Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis nach vorheriger individueller Vereinbarung.

5. Kommunikation und Datenschutz

Die Kommunikation erfolgt in der Regel digital per E-Mail oder über Kundenportale. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden. Die Verwalterin beachtet die DSGVO und das BDSG. Auftragsverarbeiter werden vertraglich verpflichtet.

6. Haftungsbeschränkung

Die Verwalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist auf die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen

Leistungen können ganz oder teilweise durch qualifizierte Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen erbracht werden. Die Verwalterin bleibt Vertragspartnerin und haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für deren Verschulden. Eine weitergehende Haftung ist auf die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Achern, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juli 2025